Das Landgericht Stuttgart hat am Morgen ein Urteil gefällt im Prozess
zwischen der Deutschen Bahn AG und Peter Dübbers.
Dazu Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang Schuster: „Nach dem Urteil des Landgerichts gilt es nun den
Blick nach vorn zu richten und mit Umsicht die Baumaßnahmen fortzuführen.
Mir ist die sorgsame Erneuerung des Hauptbahnhofes außerordentlich wichtig:
Das eindrucksvolle Hauptgebäude gehört zu den Erkennungsmerkmalen der
Landeshauptstadt und es bleibt auch integraler Bestandteil des künftigen
Hauptbahnhofes. Es ist Aufgabe der Deutschen Bahn AG, dies mit Blick auf
den Denkmalschutz und die Wiedererkennbarkeit des Gebäudes sensibel
umzusetzen. Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn Herr Peter Dübbers
sich konstruktiv in den Fortgang der Planungen einbringen würde, um den
historischen Bonatzbau mit dem neuen Durchgangsbahnhof möglichst
qualitätsvoll zu verbinden.“